Für Lärm gibt es Immissionsrichtwerte. Diese Immissionsrichtwerte für gewerbliche und industrielle Quellen, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen stehen in Abhängigkeit von den Gebieten, in denen sie tagsüber und nachts einwirken:
Gebiet | Tag | Nacht |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Wohngebiet allgemein | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Wohngebiet rein | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Die Regelwerke zum Lärmschutz sind quellenbezogen. Das heißt, die entsprechenden Grenz- und Richtwerte für den Lärmschutz werden bestimmt nach der Art der Lärmquelle. Wir sprechen von Gewerbe-, Verkehrs-, Sport und Freizeitlärm, für die es Grenz- und Richtwerte gibt.