Der Netzausbau ist nach Angaben der Bundesnetzagentur in fünf Schritte gegliedert. Über die Notwendigkeit eines Netzausbaus gibt es einen breiten Konsens. Ob und wo dafür tatsächlich neue Trassen durch das Land führen werden, steht dagegen noch nicht endgültig fest. Dies wird nun regelmäßig in einem gesetzlich festgelegten Verfahren unter starker Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft. Ziel ist es, die Netzlandschaft möglichst schnell für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu rüsten und dabei die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam mit der ganzen Gesellschaft zu treffen.
1 Szenarien der Energieversorgung
Wie viel Strom werden wir in zehn Jahren verbrauchen? Welche Rolle werden künftig Kohlekraftwerke und Windenergieanlagen spielen? Mögliche Antworten liefert einmal im Jahr ein sogenannter Szenariorahmen. Er beschreibt die wahrscheinlichen Entwicklungen der deutschen Energielandschaft in den kommenden Jahren. Entworfen wird der Szenariorahmen von den Übertragungsnetzbetreibern, genehmigt wird er von der Bundesnetzagentur.
2 Netzentwicklungsplan und Umweltprüfung
Mit Hilfe der Szenarien berechnen die Übertragungsnetzbetreiber nun den Ausbaubedarf für die kommenden zehn Jahre. Das Resultat ist der Netzentwicklungsplan, der von der Bundesnetzagentur bestätigt werden muss. Diese hält darüber hinaus mögliche Umweltbelastungen in einem Umweltbericht fest. Bürger, Verbände und Behörden können in Beteiligungsrunden konstruktiv am Netzentwicklungsplan und an der Umweltprüfung mitarbeiten.
3 Erstellen eines verbindlichen Bundesbedarfsplans
Der Netzentwicklungsplan bildet zusammen mit dem Umweltbericht den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Dieser enthält eine Liste der benötigten Leitungsvorhaben – bei Neubauprojekten jeweils mit Angabe der Start- und Endpunkte. Mindestens alle drei Jahre bekommt die Bundesregierung einen solchen Entwurf vorgelegt. Sie startet den Gesetzgebungsprozess, an dessen Ende die Notwendigkeit aller Vorhaben gesetzlich festgestellt ist.
4 Finden von Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung
Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen nun Korridore vor, durch die die neue Höchstspannungsleitung später einmal führen soll. Die Entscheidung über diese Korridore trifft entweder die zuständige Landesbehörde oder die Bundesnetzagentur, wenn die geplante Leitung Staats- oder Ländergrenzen überquert. Sie untersucht den Verlauf des Korridors im Rahmen der sogenannten Bundesfachplanung, zu der eine Strategische Umweltprüfung gehört.
5 Festlegen der exakten Leitungsverläufe in der Planfeststellung
Die im vierten Schritt ermittelten Korridore bilden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen zunächst für jeden Korridor mehrere alternative Leitungsverläufe betrachten. Ihre Vorschläge werden öffentlich diskutiert und auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss mit den Trassenverläufen, die die geringsten Belastungen für Mensch und Umwelt versprechen.