Welche Grenzwerte gibt es für Lärm?

Für Lärm gibt es Immissionsrichtwerte. Diese Immissionsrichtwerte für gewerbliche und industrielle Quellen, Baustellen, Sport- und Freizeitanlagen stehen in Abhängigkeit von den Gebieten, in denen sie tagsüber und nachts einwirken:

Gebiet Tag Nacht 
Gewerbegebiet 65 dB(A)  50 dB(A) 
Mischgebiet 60 dB(A)  45 dB(A) 
Wohngebiet allgemein  55 dB(A)  40 dB(A)
Wohngebiet rein 50 dB(A) 35 dB(A)

Die Regelwerke zum Lärmschutz sind quellenbezogen. Das heißt, die entsprechenden Grenz- und Richtwerte für den Lärmschutz werden bestimmt nach der Art der Lärmquelle. Wir sprechen von Gewerbe-, Verkehrs-, Sport und Freizeitlärm, für die es Grenz- und Richtwerte gibt.